AGB

AGB

1 Allgemein

Die WEG Mayer / Pechthold schließt Mietverträge im eigenen Namen zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung der Ferienwohnung Kleine Bahnhofstr. 2 in Jever.

2 Mietvertragsbeginn

Der Vertrag kommt zustande, indem der Gast/ Mieter nachdem er auf seine Buchungsanfrage eine positive Antwort erhalten hat, schriftlich oder per E-Mail das Buchungsangebot annimmt.

3 Verpflichtungen des Mieters

Das Ferienobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die im abgeschlossenen Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt und Haustiere sind nicht gestattet.

Das Mietobjekt wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Schäden sind der WEG Mayer / Pechthold unverzüglich zu melden. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Handtücher und Bettwäsche sind pro gebuchte Person und Aufenthalt einmal vorhanden. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im Mietobjekt befinden, zu benutzen und ist verpflichtet, sie bei der Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen

Für Schäden haftet der Mieter. Die WEG Mayer / Pechthold ist umgehend über Schäden zu informieren. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit mindestens einen Wohnungsschlüssel. Soweit möglich wird die Schlüsselübergabe persönlich abgewickelt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Schlüssel  über einen Schlüsseltresor bei Anreise übergeben. Die konkreten Modalitäten werden dem Mieter separat mitgeteilt.

4 Mietzeit, An- und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Dauer des in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraumes, an den Mieter vermietet.

Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 15.00 Uhr.
Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10.00 Uhr.

Der Schlüssel ist in der Wohnung zu hinterlassen. Die Wohnungstür ist zuzuziehen, der Mieter hat sich vorher zu vergewissern, dass alle Fenster und die Balkontür geschlossen sind.

5 Mietpreis, Zahlungsweise / Zahlungsverpflichtungen

Kosten für Strom, Wasser, Heizung, einmaliges Wäschepaket pro Person und die einmalige Endreinigung sind im Gesamtmietpreis bereits enthalten.

Der Gesamtmietbetrag ist wie folgt zu entrichten: Spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss zu leisten.

6 Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung

(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber der WEG Mayer / Pechthold zu erklären. Die WEG Mayer / Pechthold bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

  • bei Nichtantritt werden 100% des Reisepreis in Rechnung gestellt.
  • Sollte eine anderweitige Vermietung noch möglich sein, werden die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung angerechnet.
  • Sollte eine anderweitige Vermietung nicht möglich sein, werden die ersparten Aufwendungen in Höhe von 10% des gesamten Preises der Unterkunftsleistungen erlassen.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der WEG Mayer / Pechthold vorbehalten.

(2) Die WEG Mayer / Pechthold empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7 Rücktritt des Vermieters

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der WEG Mayer / Pechthold gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die WEG Mayer / berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) Die WEG Mayer / Pechthold ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

• ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,

• die WEG Mayer / Pechthold begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der WEG Mayer / Pechthold in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der WEG Mayer / Pechthold zuzurechnen ist,

• ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

8 Duldung von Einwirkungsbeschränkungen

Dem Mieter ist bekannt, dass die Ferienwohnung in einem Wohngebäude liegt. Außerdem befindet sich eine Tankstelle und ein Gastronomiegewerbe in unmittelbarer Nähe. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen der anderen Wohnungsmieter und der Betriebe.
Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Mangel darstellen.

9 W-LAN

Der Vermieter stellt den Zugang zum Internet kostenfrei zur Verfügung. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet – der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte, sowie der Leistung des Providers. Es handelt sich um eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Vermieters und somit können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

10 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich der WEG Mayer / Pechthold zu melden.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Vermieter zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird.

11 Zutritt zu der Wohnung durch den Vermieter

Die WEG Mayer / Pechthold ist berechtigt die Wohnung auch während der Mietdauer zu betreten, wenn dies zur Behebung eines Schadens oder aus objektiv dringenden Gründen z.B. wegen einer vorliegenden Sachbeschädigung durch die Mieter notwendig ist.

12 Schlussbestimmungen

Alle personenbezogenen Daten werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.